Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.06.2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten.
Diese Verordnung sieht vor, zukünftig alle mit mehr als 1 to / Jahr in der EU hergestellten bzw. in die EU importierten Stoffe in Bezug auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt zu untersuchen und zu registrieren. In der Zeit vom 01.06.2008 bis zum 01.12.2008 müssen alle Stoffe, für die eine Registrierung erfolgen soll, bei einer neu geschaffenen Institution in Helsinki vorangemeldet werden.
HAGEDORN-Kunststoffplatten und -folien sind polymere Materialien und unterliegen damit nicht dem Stoffbegriff gemäß Artikel 6.3 der REACH-Verordnung.
Eine Registrierung unserer Produkte ist somit zur Zeit nicht erforderlich.
Da bei einem Teil unserer Produkte auch Zusätze und Hilfsstoffe wie z. B. Pigmente, Farbstoffe, Flammhemmer, Antistatika etc. zur Anwendung gelangen, haben wir Kontakt zu unseren Lieferanten aufgenommen, um zu klären, ob diese Zusätze für eine Registrierung vorgesehen werden oder ob bestimmte Stoffe zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, daß alle Produkte aus unserem derzeitigen Lieferprogramm auch zukünftig zur Verfügung stehen werden. Vorsorglich prüfen wir, ob eine Voranmeldung unserer Produkte möglich und sinnvoll ist.
Wir werden Sie weiterhin über neue Erkenntnisse und die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung informieren. Sollten sich zwischenzeitlich Veränderungen der heutigen Situation ergeben, werden wir unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Für weitere Fragen zur REACH-Verordnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:
Info Hagedorn-Plastirol
Telefon: +49 (0) 591 91 48 61
Email: info@hagedorn-plastirol.com
Mit freundlichen Grüßen
HAGEDORN-PLASTIROL - Information zu REACH