Hagedorn Plastirol
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Freitag, 24. Mai 2013
 
Hagedorn-Plastirol Deutschland GmbH
Vertriebszentrale Lingen
Emsufer 4
D - 49808 Lingen Die Experten in der Extrusion von Platten und Folien.
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

I. Anwendungsbereich und Vertragsschluß

 

1. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

2. Unsere Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften u. ä. Jedwede andere Vereinbarung ist ausgeschlossen.

 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragsändernde Bestimmungen des Bestellers gelten nicht, ihnen wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

 

4. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind bis zum Vertragsschluß freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.

 

II. Preise und Verpackung

 

1. Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2000) und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

2. Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Gewichte maßgebend. Für die von uns berechneten Frachtkosten und die Umsatzsteuer gelten die jeweils am Versandtag gültigen Preise bzw. Sätze. Preiserhöhungen bis zum Versandtag infolge von sonstigen Kostensteigerungen können wir nach Ablauf von sechs Wochen seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an den Besteller weitergeben.

 

3. Bei Lieferungen in das Ausland gelten die Preise einschließlich seemäßiger Verpackung. Zölle und evtl. im Empfängerland erhobene Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns vor, für Kleinaufträge einen angemessenen Preiszuschlag zu berechnen.

 

III. Versand und Gefahrenübergang

 

1. Wir bestimmen Versandweg, Versandmittel, Verpackung sowie Spediteur bzw. Frachtführer.

 

2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit unserer Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

3. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.

 

4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

 

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